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1342. August 13. Sagan (dat.).

in die s. Ypoliti martiris.

Heinrich (V.) [Grotefend, Stammtafeln II, 17. Vgl. auch Anm. 1 u 2 zur Urk. vom 22. Jan. 1342 (Reg. 6736)] Hzg v. Schles. u. Glogau u. Herr v. Sagan, bek., daß seine Sprottauer Bürger namens ihrer Stadt die Priorin u. den Konvent der dortigen Nonnen (Magdalenerinnen) von 1 Mark Zins auf den Fleischbänken [Vgl. Reg. 1764] zu Sprottau befreit haben, welche Mark der Hzg den Bürgern jährl. von seinem hzgl. Schoß abziehen lassen will. Die Sprottauer Bürger sollen auf des Hzgs Befehl namens der Stadt dem dortigen Magdalenerinnenkloster 5 Mark Einkünfte jährl. zu Michaelis (Sept. 29) zahlen, die ihnen jährlich von dem dem Hzg zustehenden Schoß in Abzug gebracht werden sollen. Bestimmt aber der Hzg dem gen. Kloster andere 5 Mark Einkünfte in einem anderen Ort, dann sollen diese 5 Mark, wie früher, an den Hzg fallen.

O. Z.


Bresl. Staatsarch. Rep. 120 Magdalenerinnenkl. Sprottau Nr. 50. Orig. Perg. m. d. an Pergamentstreifen hängenden beschädigten Adlerrücksiegel des Hzgs mit der Legende: "† S.' HEINRICI . DVCIS . SAGANI." Agft ebda bei Worbs Mskr. 55 unter 1342; kurze Notiz (ohne Tagesangabe) darüber in Akten des Sandstifts i. Bresl. Staatsarch. Rep. 18 IV 7b (Zinsbriefverzeichnis) Nr. 59.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.